Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Wijlhuizen B.V.
Hinterlegt bei der Handelskammer Arnheim (Niederlande).

 

 

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil all unserer Verträge und gelten für alle unsere (sonstigen) Handlungen und Rechtshandlungen und die des Käufers, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

 

1.2 Sofern nicht die Art oder der spezifische Inhalt einer Bestimmung in den Geschäftsbedingungen dagegen sprechen, gelten die Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen auch für Verträge, bei denen wir nicht in der Eigenschaft als Verkäufer auftreten.

 

1.3 Die Anwendbarkeit jeglicher allgemeiner oder spezieller Geschäftsbedingungen des Käufers wird von uns ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern der Käufer bei der Annahme auf seine eigenen Geschäftsbedingungen verweist und diese daher Gültigkeit erlangen, ist die Wijlhuizen B.V. nicht an diese gebunden.

 

1.4 Sofern eine jegliche Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen nichtig sein sollte, für unwirksam erklärt oder nicht bindend sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen dennoch in Kraft. Darüber hinaus muss eine solche nicht wirksame Bedingung in eine wirksame Bedingung, die der inhaltlichen Bedeutung soweit wie möglich entspricht, geändert werden.

 

 

2 Angebote, Zustandekommen von Verträgen sowie Angaben zu und Merkmale von Produkten

2.1 Angebote, Preise und Kostenvoranschläge, die eventuell in Preislisten, Anzeigen, im Internet und ähnlichen Medien veröffentlicht wurden, binden uns nicht und gelten nur als Einladung an den Käufer zur Erteilung eines Auftrags.

 

2.2 Ein Vertrag kommt nur zustande, sofern und soweit wir einen Auftrag des Käufers schriftlich annehmen oder wir den Auftrag ausführen. Dasselbe gilt auch für Änderungen und Ergänzungen eines jeglichen Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen.

 

2.3 Sofern wir nach Aufforderung Leistungen erbringen, ohne dass vollständige Übereinstimmung über den Preis und die Zahlungskonditionen für diese Leistung erreicht haben, wird der Käufer unsere Leistung unter Berücksichtigung der Bestimmungen in den Artikeln 3 und 5 gemäß den dann bei uns geltenden Tarifen bezahlen.

 

2.4 Alle unsere Angaben zu Zahlen, Maßen, Gewichten und/oder anderen Merkmalen der Produkte werden mit Sorgfalt gemacht. Wir können jedoch nicht dafür garantieren, dass sich diese Angaben nicht ändern werden.

Kataloge, Zeichnungen, Fotos oder andere Abbildungen, die uns oder unseren Lieferanten zur Verfügung gestellt werden, sind nur allgemeine Informationen und verpflichten uns nicht zur Lieferung gemäß den darin genannten Maßen, Gewichten oder technischen Details. Erst wenn der Käufer nachweist, dass die gelieferten Produkte in einer Form von unseren Angaben oder von den Zeichnungen, Fotos, Modellen oder anderen Abbildungen abweichen, dass er nach vernünftigem Ermessen nicht zur Abnahme verpflichtet werden kann, ist der Käufer zur Auflösung des Vertrages berechtigt. Dies gilt jedoch nur, wenn die Auflösung nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist.

 

 

3 Preise

3.1 Alle unsere Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich Umsatzsteuer.

 

3.2 Preiserhöhungen, die eine Folge der Erhöhung von staatlichen Abgaben oder Lasten, Lohnerhöhungen oder Kurssteigerungen sind, die nach dem Zustandekommen eines Vertrages in Kraft getreten sind, werden dem Käufer weiterberechnet. Wird eine entsprechende Preiserhöhung umgesetzt, dann ist der Käufer zur Stornierung des noch nicht ausgeführten Teils des Kaufvertrages berechtigt, vorausgesetzt, er teilt seine Entscheidung innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung mit.

 

3.3 Für Reparaturaufträge können wir im Vorfeld keine verbindlichen Preisangaben machen, eventuell genannte Preise können nur als Richtpreise betrachtet werden.

 

 

4 Lieferung

4.1 Als Lieferort gilt das von uns genutzte Lager, sofern nicht anders vereinbart.

 

4.2 Lieferungen bis zu einem Wert von 250,- EUR zuzüglich MwSt. werden unfrei versendet. Sofern der Käufer nicht rechtzeitig Anweisungen über die Versandart erteilt, liegt die Entscheidung über die Versandart bei uns. Bestellungen ab einem Wert von 250,- zuzüglich MwSt. werden franco geliefert. Die Wahl der Versandart innerhalb der Niederlande liegt dabei bei uns.

 

4.3 Lieferungen für den Export bis zu einem Wert von 500,- EUR zuzüglich MwSt. erfolgen unfrei. Bei Lieferungen ab einem Nettowert von 500,- EUR berechnen wir die Versandkosten in Abhängigkeit vom Wert der zu liefernden Waren und vom Zielland. Wir werden dazu in unseren Angeboten separate Vereinbarungen mit dem Käufer treffen. Vom Kunden verlangte Expresssendungen und der Versand von durch uns durchgeführten Reparaturen werden nicht franco versendet.

 

4.4 Wir behalten uns vor, für Bestellungen bis zu einem Nettowert von 100,- EUR eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 EUR zu berechnen und Bestellungen unterhalb eines Nettowerts von 12,50 EUR nicht anzunehmen.

 

4.5 In Rechnung gestellte Kosten für Verpackung werden vollständig gutgeschrieben, wenn wir die Verpackung in einem guten Zustand franco zurückerhalten haben.

 

4.6 Wir sind berechtigt, Produkte, die aufgrund von außerhalb unseres Willens liegenden Umständen nicht an den Bestimmungsort geliefert werden können, auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern und unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 5 die Zahlung des Kaufpreises und der Lagerkosten zu verlangen, als wenn die Lieferung erfolgt wäre.

 

4.7 Sollte der Käufer die Produkte nicht fristgerecht annehmen, dann befindet er sich ohne Inverzugsetzung im Verzug. Wir sind in dem Fall berechtigt, die Produkte auf Rechnung und Risiko des Käufers zu lagern oder an Dritte zu verkaufen. Der Käufer hat weiterhin den Kaufpreis zuzüglich der Lager- und eventuellen anderen Kosten zu zahlen, gegebenenfalls reduziert um den Nettoertrag aus dem Verkauf an einen Dritten. Artikel 5 gilt in diesem Fall uneingeschränkt.

 

4.8 Alle Produkte, auch die welche franco verkauft wurden, werden auf Risiko des Käufers bzw. des Empfängers von unseren Lagern aus versendet. Dies gilt auch dann, wenn der Spediteur für unsere Sendungen die Erklärung, dass während des Transports auftretende Schäden zu Lasten des Absenders gehen, auf dem Frachtbrief einfordert.

 

4.9 Im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist hat der Käufer keinen Anspruch auf jeglichen Schadenersatz in dieser Sache. Der Käufer hat in diesem Fall ebensowenig das Recht zur Auflösung oder Kündigung des Vertrages, es sei denn, die Überschreitung der Lieferfrist ist dergestalt, dass von ihm nach vernünftigem Ermessen die Aufrechterhaltung des jeweiligen Teils des Vertrages nicht verlangt werden kann.

Der Käufer ist dann berechtigt, den Teil des Vertrages, für den dies absolut notwendig ist, aufzulösen oder zu kündigen, vorausgesetzt, dass er uns dies schriftlich mitteilt und unbeschadet unseres Anspruchs, die betreffenden Produkte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Mitteilung noch an den Kunden zu liefern.

 

4.10 Aufträge oder Teile von Aufträgen, die nicht sofort geliefert werden können, werden so schnell wie möglich geliefert, sofern der Käufer nicht im Vorfeld etwas anderes bestimmt.

 

4.11 Sofern es sich um einen Kauf auf Abruf handelt, hat der Käufer die Produkte so abzurufen, dass innerhalb von 6 Monaten nach Zustandekommen des Vertrages alle Produkte abgerufen wurden, sofern nicht eine andere Abruffrist schriftlich vereinbart wurde. Sofern der Kunde die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig abruft, sind wir berechtigt, die noch verbleibenden Produkte in einer Lieferung zu liefern und die unmittelbare Bezahlung zu fordern bzw., nach Einräumung einer Frist von mindestens 8 Tagen, den Vertrag einseitig aufzulösen und eine Vereinbarung über eine Erstattung des von uns erlittenen Schadens inklusive der entgangenen Gewinne zu treffen.

 

4.12 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Für Teillieferungen gelten die Bestimmungen für die Lieferung der gesamten Bestellungen uneingeschränkt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf das Zahlungsziel und die Reklamationsfrist.

 

 

5 Kreditrisikozuschlag

5.1 Der Rechnungsbetrag kann von uns um einen separat in der Rechnung ausgewiesenen Kreditrisikozuschlag erhöht werden.

 

 

6 Bezahlung

6.1 Alle Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in jedem Fall netto ohne Abzug erfolgen, sofern nicht anders schriftlich mit uns vereinbart.

 

6.2 Alle weiteren dem Käufer in Rechnung gestellten Beträge müssen ohne Abzug, Einbehalt oder Verrechnung gezahlt werden.

 

6.3 Wir sind vor einer (weiteren) Ausführung der Leistung berechtigt, vom Käufer die Vorauszahlung des Kaufbetrages oder eine angemessene Sicherheit, maximal in Höhe des möglicherweise von uns vom Käufer zu fordernden Betrages zu verlangen. Wir sind auch zur Lieferung gegen Nachnahme berechtigt. Im Falle der Ablehnung einer Nachnahmesendung ist der Verkäufer verpflichtet, uns alle uns daraus entstehenden Kosten zu erstatten.

 

6.4 Jeder vom Käufer gezahlte Betrag wird zunächst auf unsere möglicherweise gegenüber dem Käufer bestehenden Forderungen, für die kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde, angerechnet. Danach wird jeder vom Käufer gezahlte Betrag zunächst auf die Erfüllung aller eventuell fälligen Zinsen und Kosten gemäß Artikel 6.6 und 6.9 und danach auf die am längsten offene Rechnung angerechnet.

 

6.5 Der Käufer hat ohne weitere Inverzugsetzung für alle Beträge, die nicht spätestens am letzten Tag des Zahlungsziels beglichen wurde, ab diesem Tag Zinsen zu zahlen. Diese Zinsen betragen pro (angefangenen) Monat 1/12 des Zinssatzes, der dem Wechselzinssatz der Nederlandse Bank N.V. entspricht, zuzüglich 3 % pro Jahr. Am Ende jedes Monats werden die fälligen Zinsen zur Berechnung der Zinsen für den folgenden (angefangenen) Monat der Hauptforderung zugeschlagen.

 

6.6 Sofern der Käufer auch nach Ablauf der ihm per Einschreiben übermittelten, eingeräumten zusätzlichen Zahlungsfrist den fälligen Betrag und die Zinsen nicht bezahlt hat, so ist der Käufer verpflichtet, uns alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten. Die zu erstattenden außergerichtlichen Kosten werden auf Basis des zum Zeitpunkt der vereinbarten Inkassomaßnahme geltenden Inkassotarifs der niederländischen Anwaltskammer berechnet. Die Kosten betragen jedoch mindestens 150,- EUR und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die gerichtlichen Kosten beziehen sich auf die tatsächlich entstandenen Kosten.

 

 

7 Rücksendungen und Einsendung zur Bewertung

7.1 Waren können ausschließlich nach einer schriftlich im Vorfeld erteilten Einverständniserklärung zurückgesendet werden. Alle Retouren müssen uns franco und auf Risiko des Absenders zugesendet werden. Den Retouren muss die Rechnungsnummer, unter der sie von uns geliefert wurden, beigelegt werden.

 

7.2 Im Falle der Rücksendung von gemäß der Bestellung gelieferten Produkten behalten wir uns das Recht vor, von einer Gutschrift des Werts 10 % für Verwaltungsgebühren abzuziehen. Solche Sendungen werden nur als Versand franco von uns akzeptiert.

 

7.3 Bei Retouren im Zusammenhang mit einem Screening der Lagerbestände werden wir dem Käufer den bezahlten Preis abzüglich des von uns festgesetzten Prozentsatzes gutschreiben. Dieser Prozentsatz ist abhängig vom Verfügbarkeitscode, der zum Zeitpunkt der Retoure gemäß unserer in dem Moment geltenden Preisliste für den Artikel gilt. Diese Prozentsätze werden von uns jährlich pro Verfügbarkeitscode festgelegt und können vom Käufer kostenlos bei uns angefordert werden. Sofern der Käufer Waren im Zusammenhang mit einem Screening an uns retourniert gehen wir davon aus, dass der Käufer dem von uns in Abzug zu bringenden Prozentsatz zustimmt.

 

7.4 Wir behalten uns das Recht vor, gebrauchte Produkte, die uns zur Beurteilung bzw. zur Übermittlung eines Reparaturkostenvoranschlags übersendet wurden und für die drei Monate nach unserem Bewertungskommentar bzw. nach Zusendung des Kostenvoranschlags und einer Erinnerung unsererseits kein Reparaturauftrag erteilt oder eine Retoure veranlasst wurde, nach eigenem Gutdünken zu behandeln bzw. zu verschrotten.

 

 

8 Reklamationen

8.1 Reklamationen für von uns gelieferte Produkte werden von uns nur bearbeitet, wenn diese innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Produkte unter Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer und unter Angabe von Gründen schriftlich bei uns eingereicht werden. Bereits gelieferte Produkte werden von uns nur nach einer schriftlichen Einverständniserklärung unsererseits und unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Artikel 7 zurückgenommen.

 

8.2 Der Käufer ist nach der Entdeckung eines Mangels verpflichtet, die Nutzung, die Bearbeitung, Verarbeitung oder Installation der betreffenden Produkte unverzüglich einzustellen.

 

8.3 Der Käufer ist verpflichtet, eine Prüfung der Reklamation für die Produkte zu unterstützen. Der Käufer kann Produkte, die von uns nicht geprüft werden können, nicht reklamieren.

 

8.4 Mängel an Produkten einer separaten Partie, die Bestandteil einer aus mehreren Partien bestehenden Lieferung ist, geben dem Käufer nur das Recht auf Auflösung des gesamten Vertrages, wenn vom Käufer die Aufrechterhaltung des verbleibenden Teils des Vertrages nach vernünftigem Ermessen nicht verlangt werden kann.

 

8.5 Der Käufer kann für Reklamationen zu Mängeln von Produkten keine Ansprüche gegen uns geltend machen, solange der Käufer dem nicht direkt gegenüberstehende Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt hat.

 

8.6 Wir haften nicht, sofern der Käufer Mängel an einem Produkt unter Berücksichtigung des Vorhergehenden nicht rechtzeitig innerhalb von 3 Monaten korrekt und berechtigterweise reklamiert.

 

9 Garantie und Haftung

9.1 Wir garantieren dem Käufer, dass die Produkte für die Dauer von 6 Monaten nach Lieferung ordnungsgemäß funktionieren, vorausgesetzt, dass diese normal und sorgfältig genutzt und alle für die Nutzung der Produkte erteilten Anweisungen und andere in den Kaufvertrag, den Geschäftsbedingungen bzw. in den Garantieschein aufgenommenen Garantievorschriften im Rahmen der gewöhnlichen Nutzung genau und vollständig eingehalten werden. Die Garantie gilt nur, sofern die an den Produkten angebrachte Versiegelung nicht erbrochen wurde und – sofern es sich um Produkte ohne Versiegelung handelt – keine Reparaturen oder andere Tätigkeiten daran vorgenommen wurden.

 

9.2 Sofern wir dem Käufer Produkte liefern, die wir von unserem Zulieferer erhalten haben, müssen wir keine längere oder anderweitig darüber hinaus gehende Garantie oder Haftung gegenüber dem Käufer gewähren als wir gegenüber unserem Zulieferer geltend machen können.

 

9.3 Sofern eine Reklamation rechtzeitig, korrekt und gemäß den Bestimmungen in Artikel 8 erfolgte und nach unserem angemessenen Urteil ausreichend nachgewiesen wurde, dass die Produkte nicht ordnungsgemäß funktionieren, haben wir die Wahl, entweder einen Ersatz für die nicht ordnungsgemäßen Produkte gegen Rücksendung der untauglichen Produkte zu liefern, die betreffenden Produkte ordnungsgemäß zu reparieren oder für die betreffenden Produkte eine Gutschrift zu gewähren. Mit dem Abschluss der zuvor genannten Leistungen haben wir unsere Garantieverpflichtungen vollständig erfüllt und sind wir zu keinem weiteren (Schaden-) Ersatz verpflichtet.

 

9.4 Im Falle der Reparatur der Produkte durch uns bleibt das Risiko für die Produkte beim Käufer, es sei denn, dass die Reparatur die Folge einer mangelhaften Leistung von uns ist und nach vernünftigem Ermessen nicht vom Käufer erwartet werden kann, die Produkte gegen das oben genannte Risiko zu versichern.

 

9.5 Unsere Haftung gegenüber dem Käufer für von uns gelieferte Produkte ist pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Folge von Ereignis als ein einziges Ereignis gilt) auf den Preis des betreffenden gelieferten Produkts (zzgl. MwSt.) begrenzt.

 

9.6 Wir werden uns nicht auf die Haftungsbegrenzung beziehen, sofern der betreffende Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns oder von unseren Führungskräften verursacht wurde.

 

9.7 Vorbehaltlich des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unserer Führungskräfte wird der Käufer uns von allen Haftungsansprüchen Dritter, unabhängig vom Grund, für die Erstattung von Schäden, Kosten oder Zinsen im Zusammenhang mit Produkten bzw. der Nutzung der Produkte freistellen.

 

 

10 Eigentumsvorbehalt

10.1 Das Eigentum an den Produkten geht (unabhängig von der tatsächlichen Lieferung) erst auf den Käufer über, nachdem er alles, was er für die vertragsgemäß gelieferten oder zu liefernden Produkte zu leisten hat, vollständig erfüllt. Darunter fallen unter anderem der Kaufpreis, eventuell aufgrund dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages fällige Zuschläge, Zinsen, Steuern und Kosten sowie eventuell aufgrund eines solchen Vertrages erbrachte oder zu erbringende Tätigkeiten.

 

10.2 Bevor das Eigentum an den Produkten nicht auf den Käufer übergegangen ist, hat der Käufer nicht das Recht, die Waren zu veräußern oder zu belasten, auch dann nicht, wenn dies der übliche Bestimmungszweck der Waren ist. Im Falle eines Verstoßes gegen dieses Verbot ist der Kaufpreis unabhängig von den Zahlungskonditionen sofort und in voller Höhe fällig.

 

10.3 Wir sind vom Käufer unwiderruflich ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne Einschaltung eines Gerichts, einer Aufforderung oder einer Inverzugsetzung zurückzunehmen (zurücknehmen zu lassen). Die Rücknahme unter Eigentumsvorbehalt führt nicht zur Auflösung des Vertrages, es sei denn, wir teilen dies dem Käufer mit. Sofern der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte weiterverkauft, verarbeitet oder vermischt, dann tut er dies als Vertreter und unter der Verpflichtung (sofern dies erforderlich ist), uns alle seine Rechte zu übertragen, ohne dass dadurch seine Verpflichtungen uns gegenüber reduziert werden.

 

 

11 Pfandregelung

11.1 Für Produkte, bei denen dies auf der Preisliste angegeben ist, gilt bei Lieferung eine Pfandregelung. Diese Regelung kann im Rahmen einer vorherigen oder nachträglichen Belastung umgesetzt werden.

 

11.2 Im Falle der vorherigen Belastung hat der Käufer den Preis des Produktes zzgl. des Pfandgelds zu zahlen. Das Pfandgeld wir bei der Retoure des betreffenden Produkts zurückgezahlt.

 

11.3 Der Regelung über die nachträgliche Belastung liegt die Annahme zugrunde, dass bei der Lieferung des bestellten Produkts ein gebrauchtes, gemessen an dem in der Preisliste genannten Preis gleichartiges Produkt retourniert wird. Auf dieser Basis ist der in der Preisliste genannte Preis: der Kaufpreis zuzüglich des geltenden Pfandgelds.

 

11.4 Im Falle der nachträglichen Belastung müssen die Produkte, die durch die bestellten Produkte ersetzt werden, nach der Lieferung der in diesen Geschäftsbedingungen genannten Produkte an uns retourniert werden. Die Transportkosten gehen zu Lasten des Käufers. Sofern die zu retournierenden Produkte nicht innerhalb eines Monats nach Lieferung der neuen Produkte bei uns eingegangen sind, wird der Käufer noch eine Nachfrist von 14 Tagen zur Rücksendung der Produkte erhalten.

 

 

12 Höhere Gewalt

12.1 Sofern wir durch höhere Gewalt, wie unter anderem Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Geiselnahme, Kriegshandlungen, Feuer, Wasserschäden und Überschwemmung, Streiks, Betriebsbesetzung, Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften oder Rohstoffen, Defekte an Maschinen bzw. Anlagen, Störungen bei der Stromlieferung unsere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen können, werden die Verpflichtungen die Dauer des Zustands der höheren Gewalt ausgesetzt und/oder wird der Vertrag durch eine schriftliche Mitteilung an den Käufer für den Teil aufgelöst, der nicht ausgeführt werden kann.

 

12.2 Sofern wir eine jegliche unserer Verpflichtungen infolge der höheren Gewalt für einen Zeitraum von (insgesamt) mehr als einen Kalendermonat aussetzen, sind wir zur Anpassung der Lieferfrist und des Preises an die dann geltenden Umstände bzw. zur Annullierung des Vertrages berechtigt, ohne zu einer jeglichen Erstattung gegenüber dem Käufer verpflichtet zu sein. Sofern uns der Käufer mit einer schriftlichen Mahnung dazu auffordert sind wir verpflichtet, innerhalb von acht Tagen nach Erhalt eine Erklärung abzugeben. Tun wir dies nicht, wird der Vertrag aufgelöst, ohne dass der Käufer Ansprüche gegen uns geltend machen kann.

 

 

13 Auflösung

13.1 Sofern der Käufer jegliche Verpflichtung aufgrund eines jeden Vertrages nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt, befindet sich der Käufer im Verzug und sind wir ohne Inverzugsetzung oder Einschaltung eines Gerichts berechtigt:

» die Ausführung dieses Vertrages und direkt damit zusammenhängender Verträge auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend sichergestellt ist und/oder

» diesen Vertrag oder direkt damit zusammenhängende Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet unserer weiteren Rechte unabhängig vom mit dem Käufer geschlossenen Vertrag und ohne dass wir zur Erstattung von Schadenersatz verpflichtet sind.

 

13.2 Im Falle eines (vorläufigen) gerichtlich gewährten Zahlungsaufschubs, einer Insolvenz, einer Stilllegung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers werden alle Verträge mit dem Käufer von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn wir teilen dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist mit, die Erfüllung des betreffenden Vertrages/der betreffenden Verträge (teilweise) zu verlangen. In diesem Fall sind wir ohne Inverzugsetzung berechtigt:

» die Ausführung des/der betreffenden Vertrages/Verträge auszusetzen, bis die Bezahlung ausreichend sichergestellt ist und/oder

» alle unsere eventuellen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer auszusetzen, jeweils unbeschadet unserer weiteren Rechte unabhängig vom mit dem Käufer geschlossenen Vertrag und ohne dass wir zur Erstattung von Schadenersatz verpflichtet sind.

 

13.3 Sofern ein Fall gemäß Artikel 13.2 oder 13.1 eintritt, sind alle unsere Forderungen gegenüber dem Käufer sowie solche Forderungen aufgrund des/der jeweiligen Vertrages/Verträge unnmittelbar und in voller Höhe fällig. Wir sind dann zur Rücknahme der betroffenen Produkte berechtigt. In diesem Fall werden wir und unsere Bevollmächtigten berechtigt sein, die Grundstücke und Gebäude des Käufers zu betreten, um die Produkte in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um uns in die Lage zu versetzen, unsere Ansprüche geltend zu machen.

 

13.4 Vorbehaltlich im Falle eines Konsumentenkaufs ist die Anwendbarkeit von Artikel 6:278 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (BW) ausdrücklich ausgeschlossen, sofern wir Verträge mit dem Käufer auflösen oder auf andere Weise einen Anlass zur Stornierung gemäß Artikel 6:278 Absatz 2 BW geben.

 

 

14 Nutzungsverbot, Geheimhaltung und Ähnliches

14.1 Alle für eine Bestellung oder ein Angebot übermittelten Abbildungen, Muster, Zeichnungen oder anderen Dokumente bleiben unser Eigentum. Dem Käufer ist es strengstens untersagt, ohne unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung diese zu vervielfachen, diese oder die Produkte, auf diese sich beziehen, zu kopieren, sie auf andere Weise zu nutzen oder sie Dritten auszuhändigen oder zu zeigen.

 

 

15 Anwendbares Recht, Zuständiges Gericht

15.1 Für diese Geschäftsbedingungen und für alle Angebote, Lieferungen oder Verträge gilt niederländisches Recht.

 

15.2 Sofern im nationalen oder internationalen Recht nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, werden alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien nach Wahl der klagenden Partei oder des Antragstellers dem zuständigen Gericht in Arnheim oder dem ansonsten aufgrund des nationalen oder internationalen Rechts zuständigen Gericht vorgelegt.

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